Raus aus der Hoffnungslosigkeit durch „Einstiegsgeld“ der ARGE?
12. Mai 2010 | Von vitos | Kategorie: Familie, RechtWer ALG II empfängt, hat für sich und seine Angehörigen zunächst einmal eine Armutsgrenze in Deutschland erreicht, was sein Einkommen betrifft, sonst nichts, nicht mehr, allerdings auch nicht weniger.
Trotzdem hat selbstverständlich auch ein ALG II – Empfänger die wirtschaftliche Freiheit, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, sich – einfach ausgedrückt – selbstständig zu machen, Unternehmer zu werden. Er hat damit – dem Image nach – den gegenteiligen Status eines „erfolgreichen Unternehmers“.
Entscheidet er dies, kann er die Aufnahme seiner selbstständigen Tätigkeit sogar mit sog. „Einstiegsgeld“ gefördert bekommen, ein scheinbar verlockendes Angebot, dass das Sozialgesetzbuch II an dieser Stelle einräumt.
