Startseite » Immobilien

Gutachter und Baugutachter – kein Beruf im herkömmlichen Sinne

Veröffentlicht von on Dienstag, 10 April 2012Kein Kommentar
Bausachverstandiger-Gutachter

Bild: BSVKRUEGER

Der Beruf des Gutachters oder Baugutachters beruht auf der Spezialisierung in einem bestimmten Bereich dar, die eine abgeschlossene Berufsausbildung als Meister, Techniker oder das Studium im Bereich Ingenieurswesen und eine langjährige Erfahrung, sowie dem Wissen um die neusten Regeln der Technik, erfordert.  Da die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt ist, darf sich jeder, unter Beachtung der Vorschriften, Sachverständiger oder Gutachter nennen. Damit eine Abgrenzung möglich wird, hat der Gesetzgeber den Begriff des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ eingeführt und diesen gesetzlich geschützt. Für eine Vielzahl von Fachgebieten gibt es Sachverständige, auf die sie hin vereidigt werden können.

Wer sich als Sachverständiger oder Gutachter vereidigen lassen möchte, muss seine Fachkenntnisse im Bestellungsverfahren nachweisen. Doch die Ausübung des Berufs ist noch nicht Nachweis genug für eine besondere Sachkunde. Wer den Beruf als Gutachter ausüben möchte, kann sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer über fachlichen Bestellungsvoraussetzungen informieren. Eine wichtige Grundlage für die Arbeit als Gutachter oder Baugutachter ist die Fähigkeit, sein Fachwissen im Gutachten oder Wertgutachten so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Das bedeutet, dass selbst ein Laie die Ausführungen versteht und weiß, wovon gesprochen wird.

Wer sich für den Beruf des Gutachters oder Baugutachters interessiert, sollte sich sorgfältig und gezielt durch Besuche von Seminaren, Fachtagungen oder durch ein Fernstudium auf die Tätigkeit als Gutachter oder Baugutachter vorbereiten. Der Kreis derer, die ein Gutachten oder ein Wertgutachten in Auftrag geben, wird immer größer. Dazu gehören Verbraucher, Bauherrn, Handwerksbetriebe und Gerichte. Aus allen Bereichen kommen die Aufträge.

Letzte Suchanfragen:

Das könnte Sie auch interessieren!

  • Die Schiebetür – der besondere Eyecatcher
    Mit einer Schiebetür geben Sie Ihrer Flat eine ganz persönliche Note und aufrichten damit einen besonderen Eyecatcher. Neben dem Anwendung in der Wohnung, kann eine Schiebetür auch an diversen Schränken geeignet werden. Die meisten Frauen l...
  • Der Vertrag mit dem Architekten
    Wenn die notwendigen Formalitäten beim Notar erledigt sind, sollte ein Architekt beauftragt und mit ihm  über das Vertragswerk seiner Leistungen gesprochen und in Schriftform festgehalten werden. Es gibt keine Formverträge für Architektenleist...
  • Rauchmelder retten Leben
    Rauchmelder können im Einsatz Menschenleben retten. Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis noch vor wenigen Jahren wenig bekannt und schon gar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das können jetzt allerdings aktuelle Ereign...

Bewerten Sie den Artikel "Gutachter und Baugutachter – kein Beruf im herkömmlichen Sinne"
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Jetzt Bewerten)
Loading ... Loading ...

Hinterlassen Sie einen Kommentar!

Add your comment below, or trackback from your own site. You can also subscribe to these comments via RSS.

Be nice. Keep it clean. Stay on topic. No spam.

Sie können folgende HTML-Befehle verwenden:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

*