Gutachter und Baugutachter – kein Beruf im herkömmlichen Sinne
Der Beruf des Gutachters oder Baugutachters beruht auf der Spezialisierung in einem bestimmten Bereich dar, die eine abgeschlossene Berufsausbildung als Meister, Techniker oder das Studium im Bereich Ingenieurswesen und eine langjährige Erfahrung, sowie dem Wissen um die neusten Regeln der Technik, erfordert. Da die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt ist, darf sich jeder, unter Beachtung der Vorschriften, Sachverständiger oder Gutachter nennen. Damit eine Abgrenzung möglich wird, hat der Gesetzgeber den Begriff des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ eingeführt und diesen gesetzlich geschützt. Für eine Vielzahl von Fachgebieten gibt es Sachverständige, auf die sie hin vereidigt werden können.
Wer sich als Sachverständiger oder Gutachter vereidigen lassen möchte, muss seine Fachkenntnisse im Bestellungsverfahren nachweisen. Doch die Ausübung des Berufs ist noch nicht Nachweis genug für eine besondere Sachkunde. Wer den Beruf als Gutachter ausüben möchte, kann sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer über fachlichen Bestellungsvoraussetzungen informieren. Eine wichtige Grundlage für die Arbeit als Gutachter oder Baugutachter ist die Fähigkeit, sein Fachwissen im Gutachten oder Wertgutachten so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Das bedeutet, dass selbst ein Laie die Ausführungen versteht und weiß, wovon gesprochen wird.
Wer sich für den Beruf des Gutachters oder Baugutachters interessiert, sollte sich sorgfältig und gezielt durch Besuche von Seminaren, Fachtagungen oder durch ein Fernstudium auf die Tätigkeit als Gutachter oder Baugutachter vorbereiten. Der Kreis derer, die ein Gutachten oder ein Wertgutachten in Auftrag geben, wird immer größer. Dazu gehören Verbraucher, Bauherrn, Handwerksbetriebe und Gerichte. Aus allen Bereichen kommen die Aufträge.
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