Keylogger
Computerüberwachung durch Keylogger
Für die Überwachung eines Computers wird häufig ein Keylogger eingesetzt, eine spezielle Software, die dazu dient, die Aktivitäten an einem Computer zu rekonstruieren. Alle Eingaben über die Tastatur werden vom Keylogger aufgezeichnet. Bestimmte Modelle, etwa das von ALONMA®, können darüber hinaus aufgerufene Internetseiten zur späteren Durchsicht speichern und Screenshots während der Aktivität machen.
Rechtliche Grenzen beim Einsatz von Keyloggern
Arbeitgeber können mit einem Keylogger einen Firmenrechner überwachen und so kontrollieren, ob etwa private E-Mails während der Arbeitszeit geschrieben wurden oder ob Firmeninterna über das Internet an Dritte weitergegeben wurden. Hier müssen allerdings die rechtlichen Grenzen unbedingt eingehalten werden. Die Installation eines Keyloggers auf einem fremden Rechner ohne Einwilligung des Besitzers ist strafbar. Arbeitgeber dürfen Keylogger an Firmen-PCs nur mit vorheriger Zustimmung des Betriebsrats installieren. In der Bildschirmarbeitsverordnung findet sich darüber hinaus die Bestimmung, dass eine Vorrichtung, die der qualitativen oder quantitativen Kontrolle dient, nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers verwendet werden darf.
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